Kapitalbedarf bei der Gründung von Unternehmen in der Schweiz GmbHs und Aktiengesellschaften müssen jeweils ein Kapital in unterschiedlicher Höhe aufbringen, um die entsprechende Rechtsform gründen zu können. Am leichtesten – ohne Kapitaleinlage - ist ein Einzelunternehmen beim Handelsregister anzumelden.

GmbHs und Aktiengesellschaften müssen jeweils ein Kapital in unterschiedlicher Höhe aufbringen, um die entsprechende Rechtsform gründen zu können. Am leichtesten – ohne Kapitaleinlage - ist ein Einzelunternehmen beim Handelsregister anzumelden.

Einzelunternehmen: Gründung ohne Kapitaleinlage

Der Einzelunternehmer ist nicht verpflichtet, bei der Anmeldung seines Unternehmens eine Kapitaleinlage vorzuweisen. Sollte er sich ins Handelsregister eintragen lassen, was ab Gründung auf freiwilliger Basis (auch ohne Umsatz) möglich ist, kostet das einmalig 120 Franken. Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind sehr gering und fallen nicht ins Gewicht. Einzelunternehmen lassen sich ohne Kapitaleinlage gründen und erfolgreich aufbauen, solche Fälle gab es schon immer. Die Online-Wirtschaft hat das sogar noch erleichtert, denn über das Internet können aus dem Stand Dienstleistungen und sogar Produkte vertrieben werden, ohne in Vorleistung zu gehen. Wer wagt, gewinnt. Die Unternehmer müssen allerdings genau kalkulieren, wann ihre ersten Umsätze zu erwarten sind und welche Kosten reell auf sie zukommen werden. Das betrifft jede Geschäftsform. Zudem gibt es Geschäfte, zum Beispiel Handwerksbetriebe, die sich ohne anfängliche Investition nicht betreiben lassen.

GmbH: Stammkapital minimal CHF 20’000

Bei der Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 20’000 Schweizer Franken zu hinterlegen (Art. 773 OR). Dieses Stammkapital ist vollständig einzuzahlen (Vollliberierung), die Regelung gilt seit 2008 (Art. 777c Absatz 1 OR). Ein Stammanteil muss einen Nennwert von mindestens CHF 100 aufweisen. Es ist die Liberierung durch Sacheinlage gestattet. Auch der HR-Eintrag ist zu geringen Gebühren zwingend, die gegen die sonstigen Kosten kaum noch ins Gewicht fallen. Eine GmbH ohne Handelsregistereintrag wäre keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sondern gälte als Kollektivgesellschaft, deren Gesellschafter vollumfänglich haften. Die Einzahlung der Stammeinlage ist zwingend notwendig. Dass darüber hinaus eine GmbH wohl kaum ohne Investitionen gegründet werden kann, versteht sich von selbst. Eine Pauschalbetrachtung zu diesen Kosten verbietet sich an dieser Stelle, dazu liegen die Fälle zu verschieden. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die entsprechenden Investitionen kaum jemals unter der Höhe des Stammkapitals bewegen dürften.

Aktiengesellschaft: Stammkapital von CHF 100’000

Bei der Aktiengesellschaft als eigener juristischer Person wird das Gesellschaftskapital in Aktien aufgeteilt, die Geschäftsgrundlage findet sich in den Statuten. Aktionäre haften auch niemals mit ihrem Privatvermögen. Es ist ein HR-Eintrag erforderlich, der über der Grundgebühr 0,2 Promille des Stammkapitals über 100’000 Schweizer Franken (aber maximal CHF 10’000) kostet, zudem eine notarielle Eintragung, deren Kosten unterschiedlich und abhängig von der Höhe des Stammkapitals ausfallen. Sie dürften bei kleinen Aktiengesellschaften eher selten die CHF 1’000 deutlich übersteigen. Das Mindestkapital bei Gründung beträgt CHF 100’000, von denen mindestens 50’000 Franken oder 20 % des Aktiennennwertes einzuzahlen sind. Auch hier dürfte eine Tätigkeit ohne anfängliche Investitionen in mindestens derselben Grössenordnung kaum möglich sein.

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