Schluss mit dem administrativen Chaos – So gehen Sie Steuern, Buchhaltung und Payroll effizient an Alle Jahre wieder hält uns das administrative Chaos zum Jahresanfang auf Trab. Steuern, Buchhaltung, Lohnadministration - wir schieben das nur allzu gerne vor uns her. Wie schaffen wir es, diese Pendenzen in diesem Jahr effizienter anzugehen? Auf welche gesetzlichen Änderungen ist 2018 zusätzlich noch zu achten?

Alle Jahre wieder hält uns das administrative Chaos zum Jahresanfang auf Trab. Steuern, Buchhaltung, Lohnadministration - wir schieben das nur allzu gerne vor uns her. Wie schaffen wir es, diese Pendenzen in diesem Jahr effizienter anzugehen? Auf welche gesetzlichen Änderungen ist 2018 zusätzlich noch zu achten?

Ein nie endender Kreislauf: Die Steuererklärung

Kaum ist die Steuererklärung vom letzten Jahr erledigt, flattert auch schon die nächste ins Haus. Ein lästiger Kreislauf, den wir aber stressfrei bewältigen können! Viele Private und Unternehmen schieben die Erledigung der Steuern so lange vor sich her, bis auch die letzte Fristverlängerung langsam Ihrem Ende zusteuert. Erledigen Sie die Steuern in diesem Jahr  deshalb doch einfach etwas früher, damit Sie den Rest des Jahres unbeschwert angehen können.

Besonders wenn eine dieser Änderungen für Sie zutrifft, sollte für die Erledigung der Steuern etwas mehr Zeit eingeplant werden:

– Immobilienkauf oder -verkauf
– Erbschaften
– Kantonswechsel
– Firmengründung oder Firmenumwandlung
– Firmenverkauf oder Verkauf von Firmenanteilen

Neu: 2018 werden Sie vielleicht eine ganz ungewohnte Frage von Ihrem Steuerberater hören: Haben Sie Bitcoins oder Tokens zu versteuern? Trendige Kryptowährungen gehen auch an unserer Steuerbehörde nicht unbemerkt vorbei und sind ab sofort steuerpflichtig. Der Fiskus hat dazu bereits Richtlinien erlassen.

Neu: 2018 gerät im Zuge des 2017 in Kraft getretenen internationalen Automatischen Informationsaustauschs (AIA) die straflose Selbstanzeige bei nicht versteuerten Vermögenswerten ins Wanken. Betroffen sind vor allem Schweizer Steuerpflichtige mit Bankkonten im Ausland. Bis zum 30. September ist die straflose Selbstanzeige für diese noch möglich, danach geschieht der Datenaustausch automatisch.

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Mit Online Buchhaltung dem Finanzchaos entgehen

Den klassischen Treuhänder suchen Sie bald vergebens. Viel mehr lohnt es sich, jetzt von den kostengünstigeren und besser skalierbaren Online-Buchhaltungsprogrammen Gebrauch zu machen. Selbst alteingesessenen Treuhandfirmen haben ihr Angebot bereits angepasst und erweitert, um auch KMU und junge Startups zu erreichen. Der Wechsel muss gut vorbereitet sein, deshalb lohnt sich ein Vergleich der Leistungen verschiedener Treuhänder.

Neu: 2018 wurden die bestehenden Mehrwertsteuersätze reduziert. Was zunächst gut klingen mag, führt in der Buchhaltung zu einer grossen Umstellung und Anpassung bei Software und Verrechnungsvorgängen. Besonders Anbieter von Verträgen oder anderen periodisch abzurechnenden und jahresüberschreitenden Dienstleistungen müssen darauf achten, mit dem alten und neuen MwSt.-Satz abzurechnen.

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Personaladministration & Payroll auslagern

Das wertvollste Gut eines Unternehmens sind seine Mitarbeiter. Bei Firmen im Wachstum kann oft nicht mehr allen Bedürfnissen so effizient Sorge getragen werden, wie es die Regel sein sollte. Eine gut abgestimmte Personalsoftware kann hier Abhilfe schaffen. Noch einfacher lässt sich die Personaladministration und das Payroll aber auch an einen externen Anbieter auslagern. So lassen sich auf lange Sicht Kosten sparen und Ressourcen schonen. Die Gebührenmodelle der Anbieter sind sehr unterschiedlich und ohne Vergleich ist eine Entscheidung deshalb nicht anzuraten. Die Verrechnung kann per Pauschale pro Mitarbeiter, durch diverse Software-Lizenzierungen oder auch Einzelaufwänden für geleistete Stunden erfolgen.

Ein externer Partner für die Personaladministration kann neben den Löhnen u.a. auch die Sozialversicherungen oder etwa die Rekrutierung neuer Mitarbeiter in die Hand nehmen.

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