Bürgschaften für KMU Der Bund erleichtert leistungs- und entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben Bankkredite aufzunehmen. Zu diesem Zweck richtet er Finanzhilfe an Bürgschaftsorganisationen aus.

Der Bund erleichtert leistungs- und entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben Bankkredite aufzunehmen. Zu diesem Zweck richtet er Finanzhilfe an Bürgschaftsorganisationen aus.

Die Gründung oder Weiterentwicklung eines Unternehmens ist häufig mit einem hohen Kapitalbedarf verbunden. Um diese Gelder zu erhalten, können sich Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur auf die Suche nach externen Investoren begeben, sondern auch bei einer Bank einen Kredit aufnehmen.

Die vom Bund unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften verschaffen den KMU einen leichteren Zugang zu Bankkrediten. Denn diese Organisationen können den Banken, die den Unternehmen das Geld leihen, Garantien bieten. Derzeit gibt es in der Schweiz drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie eine nationale Bürgschaftsorganisation für Frauen:

  • – BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
  • – BG OST-SÜD, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
  • – Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA, für Frauen
  • – Cautionnement romand (Bürgschaft Westschweiz)

Diese Genossenschaften können für Kredite in Höhe von bis zu CHF 500’000 bürgen. Der Bund sichert ihr Verlustrisiko zu 65% ab. Zudem richtet der Bund Finanzhilfe für Verwaltungskosten der Bürgschaftsorganisationen aus.

Bürgschaftsgesuche sind direkt an die zuständigen Bürgschaftsgenossenschaften zu richten.

Quelle: KMU-Portal des SECO, www.kmu.admin.ch.

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