Wie muss ich abrechnen? Bei vielen KMU reicht von Gesetzes wegen eine Milchbüchleinrechnung. Etwas grössere Firmen müssen nach dem neuen Rechnungslegungsrecht des Schweizer Obligationenrechts abrechnenen. Sobald ein Unternehmen aber ordentlich revidiert werden muss, ist es auch verpflichtet, nach Rechnungslegungsstandards Buch zu führen. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Hier erfahren Sie es.

Bei vielen KMU reicht von Gesetzes wegen eine Milchbüchleinrechnung. Etwas grössere Firmen müssen nach dem neuen Rechnungslegungsrecht des Schweizer Obligationenrechts abrechnenen. Sobald ein Unternehmen aber ordentlich revidiert werden muss, ist es auch verpflichtet, nach Rechnungslegungsstandards Buch zu führen. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Hier erfahren Sie es.

OR (Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften)

Die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss dem neuen Rechnungslegungsrecht (OR 957 ff.) gilt für alle juristischen Personen sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz ab CHF 500’000 im letzten Geschäftsjahr. Jene Unternehmen, welche darunter liegen, dürfen nach Einnahmen und Ausgaben, einer so genannten Milchbüchleinrechnung, abrechnen.

Muss eine Firma sich ans neue Rechnungslegungsrecht halten, differenziert man bei diesen zwischen KMU und grösseren Unternehmen. Grössere Unternehmen sind verpflichtet, einen umfassenderen Geschäftsbericht zu erstellen. Grössere Unternehmen sind jene, welche zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind. Eine ordentliche Revision müssen sämtliche Publikumsgesellschaften, Konzerne, sowie jene, welche zwei der folgenden Kriterien innerhalb von zwei Jahren überschreiten:

  • Bilanzsumme: CHF 20’000’000
  • Umsatzerlös: CHF 40’000’000
  • Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt: 250

Im Gegensatz zu Standards ist darin noch immer die Bildung stiller Reserven erlaubt. Das heisst, gebildete Rückstellungen müssen nicht aufgelöst werden und die Bildung von Willkürreserven ist, falls diese zur Sicherung des Gedeihens eines Unternehmens oder zu Wiederbeschaffungszwecken erfolgt, erlaubt. Das OR orientiert sich folglich klar am Gläubigerschutzprinzip, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild bei der Buchführung wird vernachlässigt.

Swiss GAAP FER

Hierbei handelt es sich um einen nationalen Rechnungslegungsstandard. Dieser ist gegenüber der ausländischen Konkurrenz ein klarer Wettbewerbsvorteil, da die FER-Bestimmungen nur rund 200 Seiten beinhalten, während IFRS (3’000 Seiten) und US GAAP (20’000 Seiten) deutlich detaillierter geregelt sind. Im angelsächsischen Raum gibt es kaum Nationen mit einem eigenen Rechnungslegungsstandard. Viel mehr gilt IFRS als die international anerkannte und gängige Bestimmung. Grössere Unternehmen sind aber auch hierzulande nicht davor bewahrt, IFRS anzuwenden. Sobald ein Unternehmen an der Börse im Hauptsegment kotiert ist, reicht die Abrechnung nach Swiss GAAP Fer nicht mehr.

Schweizer KMU profitieren von einem stabilen, national verbreiteten und anerkannten Standard und können dennoch dennoch den nationalen Börsengang wagen, wenn auch nur im Nebensegment. Sie profitieren vom einer „fair presentation“, welches den Aktionären Aufschluss darüber gibt, dass die Buchführung ohne die Bildung von Willkürreserven erstellt worden ist. Dies ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Investoren.

Kleine Organisationen, die nach Swiss GAAP Fer abrechnen, profitieren zusätzlich vom modularen Aufbau. Überschreitet eine Firma zwei der folgenden drei Kriterien innerhalb von zwei Jahren nicht, kann sie sich auf die Kern-Fer, welche die sechs ersten FER-Bestimmungen sowie das Rahmenkonzept umfassen, beschränken.

  • Bilanzsumme: CHF 10’000’000
  • Jahresumsatz: CHF 20’000’000
  • Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt: 50

IFRS

Der weltweit am stärksten verbreitete Rechnungslegungsstandard ist in der Schweiz aufgrund der oben beschriebenen nationalen Alternative weniger prägend als in den umliegenden Ländern – innerhalb der EU ist IFRS für alle kotierten Gesellschaften ein Muss. IFRS ist für sehr grosse Firmen jedoch auch in der Schweiz nahezu unerlässlich, da diese zumeist internationale Investoren anlocken wollen, welche sich zwecks Vergleichbarkeit und Sicherheit an den Standards nach IFRS orientieren und Swiss GAAP Fer nicht im gleichen Masse anerkennen. Insofern ist die Abrechnung nach IFRS für die betroffenen Unternehmen eine fast schon notwendige Massnahme, um im internationalen Umfeld konkurrenzfähig auf dem Kapitalmarkt aufzutreten. Für national tätige Unternehmen, welche nicht auf internationale Investoren angewiesen sind, sich nicht am Hauptsegment kotieren lassen wollen oder aufgrund der Grösse die Abrechnung nach IFRS nicht stemmen können, ist Swiss GAAP Fer wegen der inländisch breiten Anerkennung und des hohen Vertrauens hier ansässiger Investoren hingegen völlig ausreichend.

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