Für mehr Gelassenheit Personenversicherungen bieten massgeschneiderten Schutz für Mitarbeitende und Arbeitgeber. So wird die obligatorische Unfallversicherung optimal ergänzt.

Personenversicherungen bieten massgeschneiderten Schutz für Mitarbeitende und Arbeitgeber. So wird die obligatorische Unfallversicherung optimal ergänzt.

In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden mit einer obligatorischen Unfallversicherung (UVG) geschützt. Diese Sozialversicherung sieht jedoch lediglich die gesetzlichen Minimalleistungen vor. KMU, die Lücken im UVG schliessen und ihren Mitarbeitenden umfangreiche Unfallversicherungsleistungen bieten möchten, haben die Möglichkeit, eine UVG-Zusatzversicherung abzuschliessen. Damit verbessert ein Unternehmen nicht nur den Schutz seiner Arbeitnehmenden, sondern stärkt auch sein soziales Ansehen.

Die Vaudoise bietet KMU Personenversicherungen nach Mass. Der Versicherungsschutz der UVG-Zusatzversicherung kann nach den Bedürfnissen des Unternehmens gewählt werden, auch wenn die obligatorische UVG-Versicherung bei der Suva oder einem anderen Versicherer abgeschlossen wurde.

Bei der obligatorischen UVG-Versicherung sind nicht alle Risiken abgedeckt. Beispielsweise schreibt das Gesetz dem Versicherer vor, bestimmte Geldleistungen wie Taggeld zu kürzen, wenn der Unfall als Folge einer Grobfahrlässigkeit oder eines Wagnisses passiert ist. So müssen beispielsweise bei Unfällen, die sich bei der Ausübung von Risikosportarten ereignen, Leistungskürzungen vorgenommen werden. Wenn das Unternehmen eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kompensiert diese die Kürzung vollumfänglich, und zwar unabhängig von anderen im Zusammenhang mit der Zusatzversicherung geschuldeten Leistungen.

Kein Lohnausfall für die Mitarbeitenden

Das UVG-Zusatzversicherungsangebot der Vaudoise umfasst ausserdem die Behandlungskosten in der Schweiz und im Ausland (zusätzlich zum UVG), die stationäre Behandlung in der Schweiz und im Ausland in der privaten Abteilung sowie die Rückerstattung des Unterhaltskostenbeitrags. Gedeckt sind ausserdem die Entschädigung für die Reinigung oder den Ersatz beschädigter Kleider, allfällige Such-, Rettungs-, Transport- oder Rückführungskosten, die Hilfe und Pflege zuhause sowie die Kosten für eine Haushaltshilfe und Alternativtherapien. Was das Taggeld betrifft, versichert die UVG-Zusatzversicherung 90 oder 100 Prozent des Lohns für die ersten zwei Tage nach dem Unfall, 10 oder 20 Prozent des nicht gedeckten Lohnanteils ab dem dritten Tag sowie den Lohnanteil des den UVG-Maximallohn übersteigenden Lohns.

Um finanzielle Schäden zu verhindern, wenn KMU-Arbeitnehmende wegen Krankheit ausfallen, bietet die Vaudoise eine Krankentaggeldversicherung. Diese zahlt anstelle des Unternehmens den Lohn. Die Versicherung passt sich an die unterschiedlichen Gesamtarbeitsverträge an. Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter lange krank, wird das Taggeld ab 25 Prozent Arbeitsunfähigkeit proportional ausbezahlt.

Die individuell anpassbaren Personenversicherungen der Vaudoise sorgen für Gelassenheit beim Arbeitgeber und Sicherheit für die Arbeitnehmenden.

 

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Creation im Auftrag der Vaudoise erstellt.


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