QR-Rechnungen: Im Zahlungsverkehr hat eine neue Ära begonnen Bisher wurden nur wenige verschickt. Doch bis 2022 soll die QR-Rechnung allgegenwärtig sein und die bisherigen Einzahlungsscheine komplett abgelöst haben.

Bisher wurden nur wenige verschickt. Doch bis 2022 soll die QR-Rechnung allgegenwärtig sein und die bisherigen Einzahlungsscheine komplett abgelöst haben.

Pünktlich zum 30. Juni 2020 haben die hiesigen Banken ihre Mobile-Banking-Apps und E-Banking-Portale für die Bezahlung der neuen QR-Rechnung angepasst. Und bereits werden die ersten Rechnungen mit einem prominenten QR-Code verschickt.

Laut der Zahlungsdienstleisterin SIX enthält der sogenannte «Swiss QR Code» alle zur Zahlung relevanten Informationen. Der Rechnungsempfänger scannt den QR-Code mit seinem Smartphone, seiner PC-Kamera oder dem Handscanner und kann die Zahlung ohne zusätzliche Eingaben via E-Banking freigeben. Das Abtippen der Referenznummer fällt weg.

Gemäss dem KMU-Portal des Bundes haben Rechnungsempfänger verschiedene Möglichkeiten, die Rechnungen zu bezahlen:

  • Via E-Banking: E-Banking-Applikation öffnen, Swiss QR Code mit dem QR-Reader oder mit der integrierten Kamera einscannen und mit einem Klick die Zahlung auslösen. Das Eintippen der Zahlungsinformationen ist bei der QR-Rechnung weiterhin möglich.
  • Via Mobile Banking: Mobile Banking-App auf dem Smartphone öffnen, Swiss QR Code mit der QR-Reader-Funktion einscannen und mit einem Fingertipp die Zahlung auslösen.
  • Per Post: Die QR-Rechnung funktioniert auch wie ein Einzahlungsschein (Zahlteil und Empfangsschein), der u.a. am Postschalter und Einzahlautomat bezahlt oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank versandt werden kann.
  • Oder als Unternehmen mit einer Business-Software.

Vorteile für KMU

Unternehmen können die QR-Rechnung mittels einer Business-Software bezahlen. Auch für sie besteht einer der grössten Vorteile der QR-Rechnung darin, dass die Referenznummer nicht mehr mühselig abgetippt werden muss.

Bei der Rechnungsstellung haben Unternehmen zudem die Möglichkeit, QR-Rechnungen selbst zu erstellen und auf weisses, perforiertes Papier zu drucken. Wird die Rechnung physisch versendet, ist die Perforation des Zahlteils obligatorisch. Der Versand kann aber auch online erfolgen, zum Beispiel als PDF.

Rechnungen voll digital stellen

Mit der schrittweisen Aufhebung der heutigen Einzahlungsscheine, soll die QR-Rechnung auch eine Brücke zur voll digitalen Rechnung «eBill» schlagen. Mit eBill schicken Unternehmen ihren Kunden eine Rechnung direkt ins E-Banking. Die Kunden können die Rechnung anschliessend im E-Banking überprüfen und mit wenigen Mausklicks die Bezahlung ausführen oder ablehnen.

Welche Massnahmen müssen Unternehmen ergreifen?

Bis auf Weiteres ist die Nutzung der QR-Rechnung keine Pflicht. Sie kann parallel zu den bisherigen Einzahlungsscheinen genutzt werden. Ab 2022 soll die QR-Rechnung dann aber allgegenwertig sein.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass rechtzeitig Massnahmen ergriffen werden müssen. Dazu gehören etwa auch die Anpassungen bei Lesegeräten und Scanningplattformen sowie bei der Kreditoren- und Zahlungssoftware. Nur so ist sichergestellt, dass das eigene Unternehmen rechtzeitig in der Lage ist, eingehende QR-Rechnungen zu empfangen und zu bezahlen.

Weshalb diese Anpassung im Finanzwesen?

Bisher existierten in der Schweiz verschiedene Zahlungssysteme: Jenes der Postfinance und jenes der Banken. Zahlungen ins Ausland wurden bereits durch die IBAN vereinfacht. Durch die Standardisierung des Zahlungsverkehrs arbeiten die Systeme in Zukunft nach denselben Normen, was zu geringeren Kosten und zu einer erhöhten Effizienz führt.

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