Wie ich mein Personal versichern muss Jeder Unternehmer übernimmt von Gesetzes wegen Verantwortung für seine Mitarbeitenden und muss die Altersvorsorge sowie den Erwerbsausfall bei Invalidität und Tod infolge Unfall und Krankheit absichern.

Jeder Unternehmer übernimmt von Gesetzes wegen Verantwortung für seine Mitarbeitenden und muss die Altersvorsorge sowie den Erwerbsausfall bei Invalidität und Tod infolge Unfall und Krankheit absichern.

Neben der 1. Säule kommt kein Arbeitgeber in der Schweiz an zwei gesetzlich bindenden Versicherungen für die eigenen Angestellten in der 2. Säule vorbei: Einerseits hat er für sie im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) die Mindestleistungen abzusichern, anderseits muss er sie zwingend unter den Schutz der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) stellen.

Im Falle der beruflichen Vorsorge (BVG) schliessen sich KMU-Unternehmer oft einer Sammelstiftung an. Mit dem darin angesparten Vorsorgeguthaben wird für Mitarbeitende eine über die Leistungen der AHV hinausgehende, zusätzliche Altersleistung abgesichert. Die Vorsorgeeinrichtung und die Unfallversicherung bieten den Angestellten zusätzlichen finanziellen Schutz bei Invalidität sowie für deren Hinterbliebene bei Tod. Voraussetzung eines Mitarbeitenden für die BVG-Versicherung ist ein Jahreslohn von mehr als 21’330 Franken. Unter Berücksichtigung eines Koordinationsabzugs wird das versicherte Gehalt im BVG-Obligatorium bei 85’230 Franken begrenzt (aktuelle Zahlen für 2019). Freiwillig kann das versicherte Gehalt auch höher angesetzt werden.

Überobligatorisch als Arbeitgeber-Gütesiegel

Finanziert werden die BVG-Leistungen durch Lohnbeiträge. Dabei müssen die Beiträge des Arbeitgebers mindestens der Summe der Beiträge der Angestellten entsprechen. «Hier können sich KMU als Arbeitgeber aber differenzieren, indem sie höhere Beiträge leisten oder die obligatorische Vorsorge gemäss BVG mit überobligatorischen Leistungen erweitern», erklärt Vesna Pavlovic, Produktmanagerin BVG bei der Allianz Suisse. Oft würden dafür sogenannte umhüllende Lösungen oder Kaderlösungen gewählt. «Neben der Basisvorsorge für alle Angestellten decken solche auch den zusätzlichen Vorsorgebedarf ab.»

Die Allianz-Expertin rät jedem KMU-Unternehmer, in die Überlegungen zur Wahl des richtigen BVG-Vorsorgeplans die konkrete Struktur des Personals wie beispielsweise das Alter, das Einkommen sowie die Situation bezüglich Nachkommen und Unterstützungspflichten miteinzubeziehen.

Arbeitgeber können das Risiko der Lohnfortzahlung mit einer freiwilligen Krankentaggeld-Versicherung absichern. Falls diese zu mindestens 50 Prozent vom Arbeitgeber finanziert wird und 80 Prozent des Gehalts während 720 Tagen versichert, kann gemäss BVG die Wartefrist für die Invaliditätsleistungen von 12 auf 24 Monate erhöht werden, was zur Senkung der BVG-Risikoprämie führt.

Beratung und Vergleichen lohnen sich immer

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) deckt den Jahreslohn jedes Mitarbeitenden bis maximal 148’200 Franken. «Wer als Unternehmer Angestellte mit höheren Gehältern in seinen Reihen hat, kann den übersteigenden Lohnanteil zum Beispiel freiwillig über die Unfallversicherung zusatzversichern», sagt Christoph Rothenbühler, Leiter Kranken- und Unfallversicherung bei der Allianz Suisse.

Auch er empfiehlt jedem KMU, sich im Rahmen der Personenversicherungen Nichtleben nach den unterschiedlichen Tarifierungsmodellen im Markt zu erkundigen. «In der Regel wird zum Beispiel bei Start-ups die geplante Entwicklung positiv mitberücksichtigt. Ganz generell lohnt es sich, auf jeden Fall die verschiedenen Produkte zu vergleichen und vor dem Abschluss eine umfassende Versicherungsberatung in Erwägung zu ziehen», ergänzt der Allianz-Experte.

 

Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von Allianz Suisse erstellt.

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