Fachkräfte-Initiative – Verbindliche Massnahmen als Standard Die sogenannte «Fachkräfte-Initiative» will den Fachkräftemangel im Inland durch Massnahmen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt bekämpfen. Dieses Ziel ist wichtig und richtig. Doch die bisher vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen werden das Ziel nicht erreichen.

Die sogenannte «Fachkräfte-Initiative» will den Fachkräftemangel im Inland durch Massnahmen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt bekämpfen. Dieses Ziel ist wichtig und richtig. Doch die bisher vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen werden das Ziel nicht erreichen.

Zu Besserstellung der älteren Arbeitnehmenden ist es beispielsweise überfällig, dass der Bund die Diskriminierung dieser Arbeitnehmergruppe verhindern soll. In erster Linie braucht es für ältere Angestellte mit längerer Betriebszugehörigkeit einen besseren Kündigungsschutz, so wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Das erhöht auch den Anreiz für die Arbeitgeber, vermehrt in den Gesundheitsschutz sowie die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden zu investieren. Zur Finanzierung solcher Massnahmen braucht es analog zu den kantonalen Berufsbildungsfonds einen Solidaritätsfonds, der vor allem von jenen Firmen finanziert wird, die wenig «Ältere» beschäftigen. Ausserdem muss den über 50-Jährigen ein Recht auf bezahlte Weiterbildung und Umschulung zugestanden werden. Insbesondere bei Arbeitslosigkeit soll eine neue Qualifikation erworben werden können. Die Mittel dazu sollen im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes gesprochen werden.
In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Es dürfen keine «billigen» Arbeitskräfte auf Kosten der Inländerinnen und Inländer aus dem Ausland eingestellt werden. Leider ist dieser Grundsatz in der Realität nur teilweise umgesetzt. Beispielsweise gibt es in Branchen wie dem Detailhandel, der Informatik oder dem Gartenbau keine allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge GAV mit Mindestlöhnen. Arbeitgeber, die sich nicht an die Schweizer Löhne halten, können nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Verstärkung des Lohnschutzes durch mehr GAV und bessere Durchsetzungsinstrumente ist deshalb zentral.
Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat die Schweiz durch die Schaffung von mehr ausserfamiliären Betreuungsplätzen Fortschritte erzielt. Ein weiterer Ausbauschritt ist aber nötig. Unverständlich ist es, wenn einzelne Gemeinden aufgrund vor Sparprogrammen die Qualität der Betreuung verschlechtern oder sogar den Rückwärtsgang einlegen wollen. Neben den Betreuungsplätzen sind planbare Arbeitszeiten entscheidend. Um Beruf und Familie unter einen Hut bringen zu können, muss klar sein, wann die Arbeit beginnt und wann sie endet. Was nützen Krippen und Horte, wenn der Feierabend unsicher ist, und man nicht weiss, wann man die Kinder abholen kann? Gerade in den Spitälern besteht Handlungsbedarf. Zahlreiche Frauen müssen wegen der schlecht planbaren Arbeitszeiten ihre Stelle aufgeben.
Die Schweiz muss diese Probleme lösen. Mit Appellen ist es aber nicht gemacht. Denn die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern reagieren nicht darauf. Es braucht verbindliche Massnahmen. Damit nicht die Egoisten und Profiteure bestimmen, wie die Schweiz mit den Arbeitnehmenden umgeht. Sondern damit die Verhaltensweise der vorbildlichen Arbeitgeber für alle zum Standard wird.

Daniel Lampart ist Chefökonom des Schweizer Gewerkschaftsbundes (SGB).

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