Weniger Arbeitskräfte wegen der Ventilklausel? Die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien hat seit der Anwendung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Als Reaktion zieht der Bundesrat jetzt die Ventilklausel. Aber senkt das auch tatsächlich das Arbeitskräftepotenzial für Schweizer Firmen?

Die Anzahl der Aufenthaltsbewilligungen für EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien hat seit der Anwendung der Personenfreizügigkeit stark zugenommen. Als Reaktion zieht der Bundesrat jetzt die Ventilklausel. Aber senkt das auch tatsächlich das Arbeitskräftepotenzial für Schweizer Firmen?

Der Verlauf der Europapolitik

Im Jahre 1992 stimmte die Schweiz in einer richtungsweisenden Wahl über den Beitritt zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab. Die Bürger entschieden sich gegen eine stärkere Anbindung an die Europäische Gemeinschaft. Die Schweiz verfolgte stattdessen einen eigenen Weg der wirtschaftlichen Integration, ohne institutionelle Anbindung und Integration in die Staatenvereinigung. Im Jahre 2000 wurde dieser Sonderweg mit den «Bilateralen I» vertraglich festgehalten. Die erste Tranche der bilateralen Verträge bedeutete eine Liberalisierung des Arbeitsmarkts in Bezug auf den freien Personenverkehr innerhalb Europas. Branchen, jenen es bisher schwierig fiel, ausreichend Arbeitskräfte zu finden, wurden mit dieser neuen Rekrutierungsmöglichkeit erheblich besser gestellt. Für die Landwirtschaft entfiel darüber hinaus der administrative Aufwand für die Aufnahme von Kurzaufenthaltern aus EU-Ländern weitgehend. Der Anstieg der Zuwanderung in die Schweiz entwickelte sich daraufhin massgeblich stärker, als dies von den Behörden angenommen worden war. Als Reaktion darauf entschied der Bundesrat deshalb in den Jahren 2012 und 2013 erstmals, die Ventilklausel, die als Übergangsinstrument zur Deckelung der Zuwanderung während der Implementierungsphase des Freizügigkeitsabkommens geschaffen wurde, anzurufen.

Zuerst die MEI und jetzt die Ventilklausel

Unmittelbar nach dem Auslaufen der Ventilklausel für die EU-8 und EU-17, entschied sich das Stimmvolk, der «Volksinitiative gegen Masseneinwanderung» zuzustimmen. Da deren Umsetzung aufgrund der höheren Gewichtung der Staatsverträge mit der EU nicht wortgemäss erfolgte, wird nun verbreitet gefordert, alle möglichen Instrumente zur Drosselung der Zuwanderung innerhalb der Vertragsschranken wahrzunehmen. Dazu zählt auch die erneute Anrufung der Ventilklausel. Diese Option gilt jedoch nur noch für die neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien (bis 2019 möglich) , sowie Kroatien (ab 2024 bis 2026 möglich). Denn für die anderen Länder der EU ist die Übergangsphase der Einführung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) vorbei und deshalb kein Eingriff innerhalb des Abkommens mehr möglich.

Eine Scheinlösung für die Politikarena?

Seit Inkrafttreten des FZA mit den neuen EU-Staaten stieg die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien wiederum deutlich an. Vor allem B-Bewilligungen für die Gastronomie, den Bau oder die Landwirtschaft wurden vermehrt ausgestellt. B-Bewilligungen erlauben ein fünfjähriges Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Da der Schwellenwert (10% Zunahme gegenüber der Situation vor dem FZA) überschritten worden ist, erhielt der Bundesrat nun die Möglichkeit, die Schutzklausel anzurufen. Im aktuellen Umfeld der Verstimmung in der Bevölkerung und des Disputs zwischen der SVP und dem Parlament, ist dies eine willkommene  Gelegenheit für die Regierung, ein Zeichen zu setzen. Aber bringt es auch tatsächlich etwas? Wohl eher nicht, denn die betroffenen Firmen können nun ihren Bedarf einfach über Kurzaufenthalter abdecken. Für L-Bewilligungen wurde der Schwellenwert nämlich nicht überschritten und folglich kann auf diesen Aufenthaltsbewilligungen auch die Ventilklausel nicht gezogen werden. Aus der Perspektive der Wettbewerbsfähigkeit für Arbeitgeber, die bisher Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten rekrutierten, stellt der Eingriff insofern kein Problem dar und kann leicht umgangen werden.

Mit dem jüngsten Entscheid ist die Sache noch längst nicht abgeschlossen. Schon 2018 muss der Bundesrat erneut über die Anrufung der Ventilklausel für Bulgarien und Rumänien entscheiden. 2019 läuft die Option auch für diese beiden Länder aus. Bereits von 2021 bis 2026 kommt mit Kroatien jedoch das nächste Land in die Übergangsphase und die Ventilklausel wird wiederum zum Diskussionsthema werden. Sofern sich die EU weiter vergrössert, wiederholt sich das ganze Spiel der Integrationsphase erneut und könnte so noch mehrere Jahrzehnte auf der politischen Agenda verbleiben. Dies, obschon es rein inhaltlich für Arbeitgeber kaum relevant ist, sondern für die Regierung nur ein Instrument der Symbolpolitik und Stimulierung der Bevölkerung darstellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • – Nach der Ablehnung des Beitritts zum EWR entschied sich die Schweiz für den bilateralen Weg mit der EU, der unter anderem auch die Personenfreizügigkeit einschliesst
  • – Die Personenfreizügigkeit steht wegen des massiven Anstiegs der Nettozuwanderung seit Beginn ihrer Inkraftsetzung in Kritik
  • – Für die Staaten der EU-8 und EU-17 wurde infolge dessen 2012 und 2013 die Ventilklausel angerufen
  • – Unmittelbar nach dem Auslaufen dieser Schutzklausel initiierte die SVP die Volksinitiative gegen Masseneinwanderung (MEI)
  • – Die MEI wurde lediglich mit einem Inländervorrang, der stärkere Regulierungen am Arbeitsmarkt mit sich bringt, umgesetzt
  • – Weil Rumänien und Bulgarien der EU erst später beitraten, gilt für diese Länder noch immer die Möglichkeit der Ventiklausel, von der die Landesregierung jetzt Gebrauch gemacht hat

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