Steuerpolitik darf die wirtschaftliche Erholung nicht gefährden Bei den Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise steht die Steuerpolitik bislang nicht im Vordergrund. Die Stundung von Steuerforderungen ohne Verzugszins hat der Bundesrat bereits frühzeitig beschlossen. Nun werden Stimmen laut, die steuerliche Massnahmen zur Finanzierung der Krisenlasten fordern. Im Gespräch ist ein Corona-Zuschlag auf der Gewinnsteuer oder zusätzliche Vermögensabgaben. Die Vorschläge sind abzulehnen, weil sie kontraproduktiv sind. Sie schaden der wirtschaftlichen Erholung und damit auch dem Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts.

Bei den Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise steht die Steuerpolitik bislang nicht im Vordergrund. Die Stundung von Steuerforderungen ohne Verzugszins hat der Bundesrat bereits frühzeitig beschlossen. Nun werden Stimmen laut, die steuerliche Massnahmen zur Finanzierung der Krisenlasten fordern. Im Gespräch ist ein Corona-Zuschlag auf der Gewinnsteuer oder zusätzliche Vermögensabgaben. Die Vorschläge sind abzulehnen, weil sie kontraproduktiv sind. Sie schaden der wirtschaftlichen Erholung und damit auch dem Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalts.

SCHÄDLICHER CORONA-ZUSCHLAG AUF DER GEWINNSTEUER

Die ETH-Professoren Jan-Egbert Sturm und Hans Gersbach schlagen neben Kurzarbeit und Liquiditätshilfen ein zusätzliches «Kurzarbeits-Regime für Kapital» vor. Dieser dritte Pfeiler könne im Sinne einer gerechten Lastenverteilung durch einen temporären Zuschlag auf der Gewinnsteuer finanziert werden.

Ein Gewinnsteuerzuschlag ist mit Blick auf die konjunkturelle Erholung kritisch zu beurteilen. Gemäss OECD-Ökonomen wirkt sich die Gewinnsteuer von allen Steuerarten am schädlichsten auf das Wachstum aus. Dies vor allem, weil sie Investitionen verhindert. Zudem besteht ein wissenschaftlicher Konsens, dass die Gewinnsteuer zu einem substanziellen Teil über tiefere Löhne auf die Arbeitnehmer überwälzt wird. Damit wirkt der Zuschlag dem Kurzarbeitsprogramm zum Erhalt des Lohnniveaus entgegen.

Durch den Zuschlag massgeblich belastet würden die vergleichsweise wenigen finanziell erfolgreichen Firmen. Bereits vor der Krise bezahlten nur rund drei Prozent der Unternehmen 90 Prozent der Gewinnsteuer des Bundes. Es wäre verantwortungslos, diese Firmen, die für die Schweizer Wirtschaftsentwicklung und damit für die Erholung nach der Krise essenziell sind, steuerlich stärker zu belasten.

Ferner ist zu berücksichtigen: die Gewinnsteuer wirkt automatisch stabilisierend. Bezahlen muss nur, wer tatsächlich Gewinne erzielt. Unternehmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, erzielen keinen Gewinn und entrichten keine Gewinnsteuer. Verluste können zudem auf spätere Steuerperioden vorgetragen werden. Das reduziert die Steuerlast betroffener Firmen im Nachgang der Krise und fördert die konjunkturelle Erholung. Durch die Krise weniger belastete Firmen beteiligen sich demgegenüber im Rahmen ihres wirtschaftlichen Erfolgs über die Gewinnsteuer automatisch an den Kosten der Krisenüberwindung. Ein diskretionärer Eingriff – ein spezieller Krisenzuschlag – ist dafür nicht notwendig.

VERMÖGEN ALS FUNDAMENT DER WIRTSCHAFT

In Deutschland, vereinzelt aber auch schon in der Schweiz, werden des Weiteren Zusatzabgaben auf dem Vermögen diskutiert. In Deutschland gehen Forderungen in Richtung einer einmaligen Corona-bedingten Vermögensabgabe. In der Schweiz, wo die Vermögenssteuer bereits in allen Kantonen erhoben wird, gibt es erste Forderungen für Krisenzuschläge. Darüber hinaus steht die Diskussion über die Juso-Initiative zur überhöhten Besteuerung von Kapitaleinkommen im Raum. Auch diese Vorschläge sind abzulehnen, weil sie die wirtschaftlichen Probleme verschärfen. Gerade in Krisenzeiten, wo, wie gerade anschaulich zu sehen ist, Liquidität ein äusserst knappes Gut darstellt, sind Substanzsteuern speziell schädlich. Im Gegensatz zur Gewinnsteuer müssen Vermögenssteuern nämlich unabhängig der Erträge abgeliefert werden. Fehlen die Erträge aufgrund der Rezession, muss zur Begleichung der Steuer auf die Substanz zurückgegriffen werden.

Ein bedeutender Teil der Vermögenssubstanz ist in Familienunternehmen und Firmenbeteiligungen investiert. Es handelt sich um die Kapitalbasis der Schweizer Wirtschaft, ihr eigentliches Fundament. Die stärkere steuerliche Belastung der Vermögen würde insbesondere den volkswirtschaftlich wichtigen mittelständischen Firmen genau zur falschen Zeit finanzielle Mittel entziehen und ihre Durchhalte- und Erneuerungskraft beschädigen. Die wirtschaftliche Erholung würde massiv erschwert und weitere Arbeitsplätze würden gefährdet.

VORAUSSETZUNG FÜR GESUNDE STAATSFINANZEN IST EINE GUT LAUFENDE WIRTSCHAFT

Eine Steuerpolitik, die die Krise verstärkt oder die konjunkturelle Erholung verzögert, lehnt die Wirtschaft ab. Eine Politik der hohen Steuern ist keine Antwort auf drohende Haushaltsdefizite. Dank einer flexibel ausgestalteten Schuldenbremse verfügt der Bund über ausreichenden finanziellen Spielraum. Einerseits sind in einer Rezession Defizite zulässig, die je nach Unterauslastung der Wirtschaft umfangreich ausfallen können. Andererseits sind ausserordentliche Ausgaben möglich, die in wirtschaftlich besseren Zeiten kompensiert werden müssen (wobei lange Fristen festgelegt werden können). Die Schweiz hat in guten Zeiten vor der Krise dank der Schuldenbremse vorgesorgt. Überschüsse und Schuldenabbau wurden oft kritisiert, zahlen sich nun aber in Form einer tragbaren Verschuldung aus. Voraussetzung für langfristig stabile Staatsfinanzen ist letztlich die rasche wirtschaftliche Erholung. An diesem Ziel sollte sich auch die Steuerpolitik ausrichten – im Mindesten ist zu verlangen, dass sie dem Ziel nicht schadet.

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