Wann muss man den Eintrag im Handelsregister aktualisieren? Viele Kunden fragen uns: Wann muss ein Handelsregistereintrag aktualisiert werden? Die Antwort ist eigentlich simpel.

Viele Kunden fragen uns: Wann muss ein Handelsregistereintrag aktualisiert werden? Die Antwort ist eigentlich simpel.

 

Der Handelsregistereintrag sollte immer aktuell sein. Zum Glück ist das heute kein Problem mehr.

Kürzlich erreichten uns viele Kundenanfragen, da Unsicherheit darüber bestand, wann ein Eintrag im Handelsregister anzupassen ist. Die Antwort ist eigentlich simpel: Ändert sich bei Ihrem Unternehmen eine im Handelsregister eingetragene Information, besteht eine Meldepflicht. Dies wird durch das Schweizer Obligationenrecht geregelt:

►OR Art. 937:
Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen, so muss auch jede Änderung dieser Tatsache eingetragen werden.

Wer selber ein Unternehmen hat oder für ein KMU arbeitet, sollte den eigenen Eintrag also regelmässig überprüfen. Dies kann etwa nach jeder Sitzung des Verwaltungsrates geschehen. Auch macht es Sinn, wenn man sich vor grossen Entscheidungen oder Projekten überlegt, ob der Eintrag dadurch beeinflusst wird. Dabei sollte man immer folgende möglichen Änderungen im Hinterkopf behalten, denn diese sind meldepflichtig:
• Änderungen des Firmennamens oder -zwecks sowie Sitzverlegung
• Eintragung & Entfernung von Personen oder individuelle Änderungen bei den eingetragenen Personen (Name, Adresse, Funktion)
• Änderungen am Kapital

Ein veralteter Eintrag kann Konsequenzen haben

Wer seinen Eintrag länger nicht aktualisiert oder bewusst gewisse Änderungen verschweigt, muss unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese werden durch das OR geregelt:

►OR Art. 943:
Wenn das Gesetz die Beteiligten zur Anmeldung einer Eintragung verpflichtet, hat die Registerbehörde von Amtes wegen gegen die Fehlbaren mit Ordnungsbussen im Betrage von 10 bis 500 Franken einzuschreiten.

Dies ist aber noch kein Grund zur Sorge, denn im Normalfall informiert das Handelsregister zuerst das betroffene Unternehmen, wenn ein veralteter Eintrag gefunden wird. Wird den Aufforderungen nicht Folge geleistet, können Bussen und weitere Massnahmen folgen. Dies kann bis zur Auflösung des Unternehmens von Amtes wegen führen.

Wer aber vorsätzlich falsche Angaben macht oder Änderungen in der Firma bewusst verschweigt, muss damit rechnen, dass sogar das Strafgesetzbuch zum Einsatz kommt:

►StGB Art. 153:
Wer eine Handelsregisterbehörde zu einer unwahren Eintragung veranlasst oder ihr eine eintragungspflichtige Tatsache verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Den Eintrag regelmässig zu pflegen lohnt sich also schon, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein. Man sollte auch nicht vergessen, dass viele Personen das Handelsregister nutzen, um Adressen oder Ansprechpersonen zu finden. Ist Ihr Eintrag also nicht auf dem aktuellsten Stand, könnten Ihnen potenzielle Kunden oder Aufträge entgehen.

Schnell und günstig aktualisieren

Den Eintrag immer auf dem aktuellsten Stand zu halten, hört sich zuerst einmal nach zeit- und kostenintensiver Arbeit an. Das ist heute zum Glück nicht mehr so. Mit dem Tool von Moneyhouse können Sie Ihren Eintrag prüfen und mit nur wenigen Klicks die gewünschten Änderungen an uns übermitteln. Wir übernehmen dann den gesamten Prozess für Sie, inklusive der Beurkundung durch den Notar falls notwendig. Diesen Service erhalten Sie bereits ab CHF 150.00.

Jetzt Eintrag prüfen und aktualisieren

Noch unschlüssig? Unter +41 41 511 07 90 oder [email protected] beanworten wir Ihre Fragen.

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